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Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sach- verständiger” ist gesetzlich geschützt.
Ein Bewerber für das Amt eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss bei allen bestellenden Institutionen ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet geprüft wird.
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