Ingmar Taube - Sachverständigenbüro für motorisierte Zweiräder

Kurzgutachten


Sie sind unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug ist dabei leicht beschädigt worden ?

  • Sie sind der Meinung, das ist nur ein Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug ? Lassen Sie sich nicht täuschen  !
     
  • Auch kleine Schäden an Ihrem Fahrzeug sollten Sie begutachten lassen.
     
  • Nach einer Reparatur kann keine Beweissicherung mehr durchgeführt werden und Sie bleiben auf den entstandenen Kosten sitzen.
     
  • Lassen Sie sich nicht mit Geld an der Unfallstelle zufrieden stellen und lassen sie den Preis nicht vom Zahlungspflichtigen bestimmen !
     
  • Bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden bestimmt die Versicherung den Gutachter.
Bagatellschaden Bike

Wenn Sie ein Gutachten in Auftrag geben möchten, können Sie sich das Auftragsformular im Download-Center herunterladen und bereits vorab ausfüllen.


© Sachverständigenbüro Taube 2008-2012   |   Impressum