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Immer, wenn
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eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,
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ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll,
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eine Sache bewertet wird,
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ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll,
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der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken festgestellt werden soll
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben. Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.
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