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Sie sind unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug ist dabei beschädigt worden ?
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Dann brauchen Sie unbedingt einen Gutachter, der sich mit Zweirädern auskennt und Ihr Unfall-Gutachten fachmännisch erstellt !
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Ihnen als Geschädigter steht es grundsätzlich frei, bei einem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schaden-umfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
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Das gilt auch, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat.
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Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht einer unabhängigen Beweissicherung ! Sie haben nach einem Haftpflichtschaden freie Gutachterwahl !
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Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten, also Ihnen, die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
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Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadensgutachtens erstatten zu lassen.
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